AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von FINEOO Inh. Eric Martin (nachfolgend FINEOO) genannt. Diese Geschäftsbedingungen werden angewandt im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) und gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden von FINEOO nicht anerkannt. Sie gelten für alle Verträge zur Vermittlungstätigkeit. Abweichende Bedingungen durch den Auftraggeber gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen. Die Bedingungen und das Erbringen von Leistungen durch FINEOO ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung aller geschäftlichen Vorgänge seitens des Auftraggebers. Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von FINEOO an.
- Der Auftraggeber beauftragt FINEOO mit der Suche nach passenden Kandidaten für die offenen Vakanzen des Auftraggebers anhand seiner Stellenanforderung. Die Übermittlung der Vakanzen seitens des Auftraggebers kann mündlich, schriftlich oder in Textform (E-Mail oder über unser Webportal) erfolgen. FINEOO übermittelt Bewerberexposés in Form von Profilen der Kandidaten, welche initiativ vorgestellt werden.
- Informationen des Kandidaten, welche sich aus den Unterlagen und Interviews ergeben, werden in Form eines Bewerberexposés durch FINEOO vorgestellt. Inhalt des Exposés sind Persönlichkeit, Entwicklung, Werdegang. Hierzu zählen ebenso besondere Erfahrungen und Potenzial des Kandidaten.
- FINEOO übermittelt die Daten des Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen und gibt keinerlei Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Diese Angaben werden von FINEOO nicht weiterführend geprüft. Es wird ausgeschlossen, dass diese Daten weiterhin geprüft werden. Der Auftraggeber entscheidet freiwillig für seine Wahl und übernimmt hierfür die volle Verantwortung.
- FINEOO übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt FINEOO keine Haftung dafür, dass ein Kandidat seine Bewerbung vorzeitig zurückzieht sowie die Entscheidung des Kandidaten, ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Auftraggeber einzugehen. Bewerberdaten werden nur nach Absprache mit den Kandidaten weitergegeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, FINEOO unverzüglich über das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses mit einem von FINEOO vorgestellten Kandidaten zu unterrichten und entsprechende Nachweise über das Zustandekommen und das zwischen ihm und dem Kandidaten vereinbarte Einkommen zu erbringen.
- Sollte sich ein, durch FINEOO vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim Auftraggeber beworben haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, FINEOO innerhalb von 5 Werktagen darüber zu informieren. FINEOO erbringt in diesem Fall keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann FINEOO jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Bei Abschluss eines Anstellungsvertrages ist FINEOO berechtigt, das Vermittlungshonorar in vollem Umfang zu berechnen.
- Der Honoraranspruch bleibt unberührt, sollte der Anstellungsvertrag zu abweichenden Konditionen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn ein abweichender Arbeitsplatz durch die Vermittlungstätigkeit zustande kommt.
- Die Vermittlungstätigkeit ist für den Auftraggeber zunächst unverbindlich und kostenlos. Die Dienstleistung wird für den Auftraggeber kostenpflichtig, sobald das Arbeitsverhältnis mit dem von FINEOO vorgestellten Kandidaten zustande kommt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von FINEOO vorgeschlagenen und/oder beurteilten Kandidaten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung anzuzeigen (Kopie des Arbeitsvertrages).
- Das Honorar für eine erfolgreiche Vermittlung wird über einen Kooperationsvertrag durch FINEOO mit dem Auftraggeber vereinbart. Sollte ein durch FINEOO vorgestellter Kandidat ein Arbeitsverhältnis abschließen und noch kein Kooperationsvertrag mit dem Auftraggeber vereinbart sein, so beträgt das Vermittlungshonorar 30% des Bruttojahreseinkommens oder es gelten die auf dem Bewerberprofil hinterlegten Konditionen. Das Honorar wird bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällig.
- Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Boni, Urlaubsgeld und diverse Zuschläge sind dem Bruttojahreseinkommen zu zuweisen.
- Werden die Bewerberdaten durch den Auftraggeber an einen Dritten zugänglich gemacht und es kommt zu einem Anstellungsverhältnis des Bewerbers im Unternehmen des Dritten, so ist das Honorar weiterhin geschuldet.
- Der Anspruch auf Zahlung des Vermittlungshonorars bleibt unverändert bestehen, sollte das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten, ab dem Tag der Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber durch FINEOO zustande kommen. Sollte der selbe Kandidat in diesem Zeitraum von einem anderen Dienstleister vorgestellt werden oder sich selber bewerben, bleibt der Anspruch des Honorars ebenfalls unverändert bestehen.
- Das Vermittlungshonorar wird sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und versteht sich ohne Abzug rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Anfallende Reisekosten übernimmt der Auftraggeber des Kandidaten, sollte dieser auf ausdrückliche Einladung des Auftraggebers anreisen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber FINEOO ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, dass der Gegenanspruch von FINEOO zugestimmt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
- Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässigerweise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden.
Letzte Aktualisierung: 1. August 2023